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Meldeamt | Friedhofsangelegenheiten

Wohnsitz An- und Abmeldung

Die An- oder Abmeldung eines Haupt- oder Nebenwohnsitzes erfolgt persönlich im Meldeamt des Gemeindeamtes. Der Meldezettel kann aber auch postalisch oder durch einen Boten überbracht werden. Anmeldungen per Fax oder E-Mail sind derzeit gesetzlich nicht möglich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Online-Anmeldung oder -Abmeldung: Hauptwohnsitz online anmelden oder ummelden

Für Detailfragen zu diversen Meldeangelegenheiten, für Lebensbescheinigungen, Privathaushaltsbestätigungen, kontaktieren Sie bitte ebenfalls das Meldeamt: Tel 02236/72000 DW 112

Friedhof & Gräber

Wenn Sie Informationen über eine bestehende Grabstelle am Biedermannsdorfer Friedhof benötigen oder ein neues Grab benötigen, dann kontaktieren Sie bitte die Friedhofsverwaltung (Tel 02236/72000 DW 112). Um die Zuweisung einer Grabstelle ist bei der Gemeinde anzusuchen. Die zu entrichtenden Gebühren finden sie in der Friedhofsgebührenordnung unter: www.biedermannsdorf.at/verordnungen

Volksbegehren

Wenn Sie ein Volksbegehren unterschreiben  oder Unterstützungserklärungen abgeben wollen, dann wenden Sie sich bitte an das Meldeamt oder die Mitarbeiter:innen im Bürgerservice.


Informationen zur Meldepflicht 

Fristen

Innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft! 

Meldepflicht

Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich sowie alle minderjährigen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. 

Eine Anmeldung ist beispielsweise in folgenden Fällen notwendig: 

  • Erstmaliger Bezug einer Unterkunft in Österreich
  • Umzug innerhalb Österreichs (es wird ein neuer Hauptwohnsitz begründet) 
  • Begründung eines weiteren Wohnsitzes (der Hauptwohnsitz bleibt gleich) 

Wenn ein neuer Hauptwohnsitz angemeldet wird, kann die für den neuen Hauptwohnsitz zuständige Behörde gleichzeitig mit der Anmeldung des neuen die Abmeldung bzw. Ummeldung des alten Wohnsitzes durchführen. 

Die Wohnsitzanmeldung eines Neugeborenen kann gleichzeitig mit der Anzeige der Geburt beim Standesamt erfolgen, wenn vorher (in der Regel in der Krankenanstalt) ein Meldezettel-Formular ausgefüllt wird. In diesem Fall ist keine Anmeldung bei der Meldebehörde nötig. 

Im Inland erfolgte Änderungen des Namens, des Personenstandes, des Geschlechts oder der Staatsbürgerschaft werden direkt von den Standesämtern oder Staatsbürgerschafts-Evidenzstellen in das Zentrale Melderegister eingetragen, d.h. es ist keine gesonderte Meldung notwendig. 

Wer die gesetzliche Meldepflicht nicht erfüllt, insbesondere weil eine An- oder Abmeldung überhaupt unterlassen oder vorgenommen wird, obwohl keine Unterkunftsnahme erfolgt ist bzw. die Unterkunft nicht aufgegeben wurde, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 2.180 Euro) geahndet wird. 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden sie hier:

Link auf www.help.gv.at zum Thema Meldewesen

 

Meldezettel.pdf herunterladen (0.38 MB)

MitarbeiterInnen

Doris Steindl
Kontaktdaten von Doris Steindl
FunktionMeldeamt / Friedhof / Bürgerservice
NameDoris Steindl
Telefon+43 2236 72000 112
E-Mail (offiziell)d.steindl@biedermannsdorf.at
BüroErdgeschoss, Meldeamt