Stützkraft für den Kindergarten

Bei der Marktgemeinde Biedermannsdorf gelangt ab sofort die Stelle als

Stützkraft im NÖ Landeskindergarten zur Besetzung.

 

Aufgabenbereich:

  • Unterstützung bei der Eingliederung in Spielprozesse
  • Anleiten und Unterstützen des Kindes in der Bewältigung  der Alltagsroutine, pflegerische Tätigkeit
  • Eingehen auf individuelle Bedürfnisse des Kindes (Ruhe, Rückzug, Wiederholung von Betätigungen, ...)
  • Beobachtung und Begleitung des Kindes in der Gesamtgruppe unter Berücksichtigung der        Eigenständigkeit des Kindes
  • Erfüllung der Aufsichtspflicht und der allgemeinen Dienstpflichten 

Die Aufgaben einer Stützkraft werden der jeweiligen Integrationssituation und den allgemeinen Aufgaben des Kindergartens entsprechend modifiziert. Die Verantwortung, Koordination der Planung, Reflexion und Durchführung der Bildungs- und Erziehungsarbeit und der Elternarbeit liegt in jedem Fall bei der gruppenführenden Pädagogin/dem gruppenführenden Pädagogen.

Zwingende allgemeine Anstellungserfordernisse:

·        Ö Staatsbürger/in bzw. Staatsbürger/in eines EU bzw. EWR-Mitgliedstaates

·        volle Handlungsfähigkeit

·        persönliche und fachliche Eignung für den Dienst

·        gesundheitliche Eignung (gemeindeärztliches Zeugnis) – Vorlage bei Dienstantritt

·        abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst (bei männlichen Bewerbern)

·        Einwandfreies Vorleben (Nachweis durch Vorlage einer Strafregisterbescheinigung) – Vorlage bei Dienstantritt

·        Erste-Hilfe-Kurs

·        Geduld und Freude an der Arbeit mit Kindern mit besonderen Bedürfnissen

Erwünschte Aufnahmevoraussetzungen: 

·         Freundliches Auftreten

·         Kontaktfreudigkeit, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit

·         Verantwortungsvoller Umgang mit Kindern

·         Bereitschaft zur regelmäßigen Fortbildung

Unser Angebot: 

·        Sicherheit einer Stelle im öffentlichen Dienst!

·        Beschäftigungsausmaß von 35 Wochenstunden

·        Anstellung und Entlohnung erfolgen nach den Bestimmungen des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976 (GVBG) idgF. in der Entlohnungsgruppe 3 (mit Ausbildung zum/r BetreuerIn in einer Tagesbetreuungseinrichtung in der Entlohnungsgruppe 4), unter Berücksichtigung anrechenbarer Vordienstzeiten sowie der Nebengebührenordnung der Marktgemeinde Biedermannsdorf.

·         Die Anstellung erfolgt zunächst befristet auf die Dauer von 6 Monaten (Probezeit). Ein unbefristetes Dienstverhältnis ist bei entsprechenden Leistungen geplant.     

 

Bewerbungstermin und -unterlagen:

Ihre Bewerbungsunterlagen (Bewerbung, Lebenslauf, Nachweis der Berufsausbildung) senden Sie bitte bis spätestens 31. Mai 2024  per Mail an die Marktgemeinde Biedermannsdorf: gemeinde@biedermannsdorf.at 

 

  

Hans Wimmer

Bürgermeister

 

Biedermannsdorf, 30.04.2024